Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.02.2014

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24610
BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14 (https://dejure.org/2014,24610)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2014 - 2 StR 73/14 (https://dejure.org/2014,24610)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 2 StR 73/14 (https://dejure.org/2014,24610)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 248b Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (Begriff der Ingebrauchnahme; Ingebrauchnahme gegen den Willen des Berechtigten); Urteilsbegründung (Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung)

  • lexetius.com

    StGB § 248b Abs. 1

  • openjur.de

    § 248b Abs. 1 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 248b Abs 1 StGB
    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges: Tatbestandsmäßigkeit der Ingebrauchnahme durch einen Unberechtigten zum Zwecke der Rückführung an den Berechtigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Erfüllung des Tatbestands des § 248b Abs. 1 StGB bei Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs durch einen Unberechtigten allein zum Zwecke der Rückführung an den Berechtigten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Schlafen in einem fremden Fahrzeug ist nicht strafbar gem. § 248b Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges: Tatbestandsmäßigkeit der Ingebrauchnahme durch einen Unberechtigten zum Zwecke der Rückführung an den Berechtigten

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 248b Abs. 1
    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 248b Abs. 1
    Mangelnde Erfüllung des Tatbestands des § 248b Abs. 1 StGB bei Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs durch einen Unberechtigten allein zum Zwecke der Rückführung an den Berechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Knatsch im 2. Strafsenat des BGH?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs bei Fahrt zur Rückführung an Berechtigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbefugter Gebrauch eines gemieteten Kraftfahrzeugs - nach Ablauf der Mietzeit

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs nach Ablauf der Berechtigung - Mutmaßliches Einverständnis und mutmaßliche Einwilligung (Prof. Hans Theile und Philipp Stürmer; ZIS 2015, 123-127)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notquartier-Fall

    § 248b StGB
    Ingebrauchnahme eines PKW, Nicht-Mehr-Berechtigter, mutmaßliches Einverständnis, Gebrauchsrecht als Schutzgut

  • fau.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges durch Rückführung an den Berechtigten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch der "Nicht-mehr-Berechtigte" kann § 248 b StGB verwirklichen, aber nicht durch Rückführung des Fahrzeuges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 260
  • NJW 2014, 2887
  • NStZ 2015, 156
  • NZV 2015, 95
  • StV 2015, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57
    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14
    Die bloße Inbetriebnahme durch Anlassen des Motors reicht daher ebenso wenig aus wie die Nutzung eines parkenden Fahrzeugs zum Schlafen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 523/57, BGHSt 11, 47, 50; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 248b Rn. 4; Kindhäuser in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 248b Rn. 3).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14
    Regelmäßig aber müssen, zumal wenn, wie hier, der Angeklagte die Tat bestritten hat, die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.1985 - 5 Ss 10/85

    Fahrzeugrückführung; Berechtigter; Unbefugter Fahrzeuggebrauch; Mitfahrer;

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14
    Die Rückführung eines Fahrzeugs durch einen an sich Unberechtigten erfolgt daher regelmäßig nicht "gegen den Willen des Berechtigten", sondern ist von dessen mutmaßlichem Interesse gedeckt (OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 413; Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 248b Rn. 8; aA Fischer, StGB, 61. Aufl., § 248b Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 20.01.1989 - 1 Ss 527/88
    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14
    Ein Gewahrsamsbruch ist regelmäßig nicht erforderlich, weshalb dem Ingebrauchnehmen das unbefugte Ingebrauchhalten gleichstellt ist (BGH aaO; OLG Schleswig NStZ 1990, 340).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4179
BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14 (https://dejure.org/2014,4179)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - 5 StR 41/14 (https://dejure.org/2014,4179)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14 (https://dejure.org/2014,4179)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Finalzusammenhang bei einem besonders schweren Raub: Entschluss zur Wegnahme nach der Gewaltanwendung

  • Wolters Kluwer

    Wegnahmeabsicht schon bereits bei der Gewaltanwendung als Voraussetzung für Raub; Notwendigkeit des Vorhandenseins des Entschlusses zur Wegnahme schon bereits zum Zeitpunkt der letzten Gewaltanwendung

  • rewis.io

    Finalzusammenhang bei einem besonders schweren Raub: Entschluss zur Wegnahme nach der Gewaltanwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 249 Abs. 1; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Wegnahmeabsicht schon bereits bei der Gewaltanwendung als Voraussetzung für Raub; Notwendigkeit des Vorhandenseins des Entschlusses zur Wegnahme schon bereits zum Zeitpunkt der letzten Gewaltanwendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 156
  • NStZ-RR 2015, 33
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 39/09

    Raub (finale Beziehung zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme; konkludente

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; Münch-Komm/Sander, StGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 31 mwN).

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).

  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; Münch-Komm/Sander, StGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; Münch-Komm/Sander, StGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).
  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12

    Besonders schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; Münch-Komm/Sander, StGB, 2. Aufl., § 249 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92 und vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325, vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 156, 157).

  • BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Deshalb fehlt es an einer solchen Verknüpfung, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen einer Drohung, die ohne (umfassende) Wegnahmeabsicht ausgesprochen wurde, beim Tatopfer noch andauern und der Täter dies bei der späteren Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. auch Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

    Hingegen fehlt es an einer solchen Verknüpfung, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, jew. mwN).
  • BGH, 07.11.2023 - 4 StR 115/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerem Raub und räuberischer Erpressung

    Dafür genügt jedoch weder allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12 Rn. 3, NStZ-RR 2013, 45), noch das bloße Ausnutzen der durch die vorangegangene Gewaltanwendung entstandenen Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141 Rn. 16; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14 Rn. 4, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 134/15

    Raub (finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und Wegnahme)

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 363/14; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 249 Rn. 6 ff. jeweils mwN).

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).

  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes ebenso wenig wie das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

    Deshalb fehlt es an einer solchen Verknüpfung, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15

    Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub eine finale Verknüpfung bestehen; die Gewalt muss - zumindest aus Sicht des Täters - das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 - Gewalt 3; vom 17. Juli 2002 - 2 StR 225/02, NStZ-RR 2002, 304; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141; vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92 und vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124 und vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 351/22

    Besonders schwerer Raub (Finalität: Entschluss zur Wegnahme nach Abschluss der

  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 212/17

    Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz;

  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 363/14

    Abgrenzung von Raub und Diebstahl (finale Verknüpfung)

  • BGH, 10.03.2022 - 1 StR 497/21

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme;

  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 331/15

    Räuberische Erpressung (Koinzidenz von Nötigung und Erpressungsvorsatz; Ausnutzen

  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (Feststellungen zum

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